Warum sollte ein Campingplatzbetreiber eine Inhaltsversicherung abschließen?
Eine Inhaltsversicherung schützt die bewegliche Betriebseinrichtung eines Campingplatzes – also alles, was nicht fest zum Gebäude gehört. Für Campingplatzbetreiber ist sie wichtig, weil bereits ein einzelner Schaden hohe Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten verursachen und den Betrieb erheblich beeinträchtigen kann.
- Einbruch: Unbekannte stehlen Computer, Kassensystem und Bargeld aus der Rezeption.
- Leitungswasser: Ein Rohrbruch beschädigt Mobiliar, Warenbestände und technische Geräte im Campingplatz-Shop.
- Brand: Ein Feuer in der Werkstatt zerstört Werkzeuge, Maschinen und einen Aufsitzrasenmäher
- Sturm und Hagel: Ein Hagelschauer zerstört das Dach
- Weitere Naturgefahren: Starkregen überschwemmt das Gelände
Typischerweise versichert sind beispielsweise:
- Büroausstattung, Computer, Kassen- und Buchungssysteme
- Werkzeuge, Maschinen, Rasenmäher und technische Geräte
- Mobiliar und Ausstattung von Rezeption, Shop oder Gastronomie
- Warenbestände, Lebensmittel und Verkaufsartikel
- Mietinventar, Freizeitgeräte und sonstige Betriebsausstattung
Der entscheidende Vorteil: Der Betreiber muss beschädigtes oder gestohlenes Inventar nicht vollständig aus eigenen Mitteln ersetzen. Sinnvoll ist häufig die Kombination mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie kann fortlaufende Kosten und entgangene Erträge übernehmen, wenn der Campingplatz nach einem versicherten Sachschaden vorübergehend nur eingeschränkt oder gar nicht betrieben werden kann.
Kurz gesagt:
„Gebäude lassen sich wieder aufbauen – aber ohne funktionierende Rezeption, Technik, Geräte und Betriebsausstattung steht der Campingplatz trotzdem still. Die Inhaltsversicherung sichert die Werte ab, die Sie für Ihren täglichen Betrieb benötigen.“
Produkthighlights mit Campline 360°
- Neuwertentschädigung für alle Sachen, die sich in Gebrauch befinden und regelmäßig gewartet werden.
- Künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch.
- Eigentum von Betriebsangehörigen
- Umsatzerhaltende Maßnahmen bis 10.000 Euro bei Beeinträchtigung des Zugangs durch Baustellen
- Versicherte Sachen in der Außenversicherung sind bis 250.000 Euro mitversichert
- Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls bis 50.000 Euro keine Kürzung, bis 1 Mio. Euro max. 20% Kürzung der Entschädigungsleistung