Haftpflichtschutz für Dauercamper
Haftpflichtschutz für Dauercamper
Viele Campingplatzbetreiber gehen davon aus, dass ihre Dauercamper über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, Deckungslücken vorhanden sind oder Schäden aufgrund besonderer Risiken auf Campingplätzen nicht vollständig abgesichert sind.
Kommt es dann zu einem Schaden, steht häufig nicht nur der Dauercamper vor einem finanziellen Problem, sondern auch der Betreiber des Campingplatzes.
Entsteht durch einen Dauercamper ein Schaden an fremdem Eigentum oder an Einrichtungen des Campingplatzes, ist der Verursacher grundsätzlich ersatzpflichtig.
Ist der Dauercamper nicht ausreichend versichert oder finanziell nicht in der Lage, den Schaden zu begleichen, bleibt der Betreiber möglicherweise ganz oder teilweise auf seinem Schaden sitzen.
Eine vorhandene Haftpflichtversicherung sorgt für klare Verhältnisse. Der Versicherer prüft den Schaden, reguliert berechtigte Ansprüche und hilft dabei, langwierige Diskussionen oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Ein Dauercamper lässt einen Gasgrill unbeaufsichtigt. Das Feuer greift auf die Überdachung und anschließend auf benachbarte Parzellen über.
Ein nicht ausreichend gesichertes Vorzelt löst sich bei Sturm und beschädigt benachbarte Wohnwagen sowie Einrichtungen des Platzes.
Eine defekte Wasserleitung auf der Parzelle des Dauercampers führt zu Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen oder benachbarten Stellplätzen.
Beim Rangieren mit einem Wohnwagen (Mover), werden Schrankenanlagen, Stromsäulen oder andere Einrichtungen beschädigt.