Gebäudeversicherung

Sonnige Caféterrasse mit Sitzplätzen, großem Sonnenschirm und Blick auf einen begrünten Campingplatz.

Warum sollte ein Campingplatzbetreiber eine Gebäudeversicherung abschließen?

Kurzum, die Gebäude auf dem Platz stellen einen erheblichen Vermögenswert dar und bilden die Grundlage für unternehmerischen Erfolg.

Schäden können existenzbedrohend werden und finanzierende Banken verlangen zudem den entsprechenden Versicherungsschutz zum Neuwert.

Die Versicherung schützt – abhängig vom vereinbarten Umfang – insbesondere bei Schäden durch:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Überspannung
  • optional Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck

Typische versicherte Gebäude sind beispielsweise:

  • Rezeption, Verwaltungsgebäude sowie Wohnhaus des Betreibers
  • Sanitärgebäude
  • Restaurants, Kioske oder Gemeinschaftsräume
  • Werkstätten und Lagergebäude
  • Gebäude für Animation

Produkthighlights bei Campline 360°

  • Bei der Einwertung der Gebäude durch CAMPLINE360° entfällt eine Unterversicherung
  • Gleitender Neuwert gilt versichert
  • Nässeschäden aufgrund undichter Fugen und Fliesen.
  • Mietverlust bis 36 Monate Haftzeit bis max. 20 % der VSU, max. 2 Mio. €
  • Innovationen inklusive. Künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch.
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit.
  • Außen angebrachte Sachen sind bis 250.000 € mitversichert.
  • Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundbestandsteile gelten als mitversichert:
    • Spielplätze, Tischtennisplatten, Bänke, Bühnen und Grillplätze
    • Mobilheime, Tiny-Häüser
    • Wohnwagen und Ferienhäuser des Campingplatzbetreibers
    • Mit dem Erdboden fest verankerte Zelte